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Glossar

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

auch: 2FA, Zwei-Faktor-Authentisierung, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)

Definition

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt bei der Anmeldung zwei Nachweise aus unterschiedlichen Kategorien: etwas, das Sie wissen (Passwort, PIN), etwas, das Sie besitzen (Smartphone, Sicherheitsschlüssel), oder etwas, das Sie sind (Fingerabdruck). Wer nur das Passwort erbeutet, kommt damit allein nicht weiter.

Autor
Jan Bindig
Lesedauer
2 Min.

Welche zweiten Faktoren gibt es?

  • Einmalcodes aus einer App oder einem Generator, zeit- oder ereignisbasiert erzeugt.
  • Codes per SMS. Das BSI rät davon ab, den Code auf demselben Gerät zu empfangen, mit dem Sie sich anmelden.
  • Kryptografische Token wie Chipkarten oder Sicherheitsschlüssel nach FIDO, laut BSI besonders sicher.
  • Biometrie wie Fingerabdruck oder Gesicht, mit Lebenderkennung.

Passkeys kombinieren Besitz und Biometrie oder PIN in einem Schritt und ersetzen das Passwort ganz.

Authentisierung oder Authentifizierung?

Im Alltag meinen beide dasselbe. Genau genommen authentisiert sich eine Person mit ihren Anmeldedaten, und das System authentifiziert sie, indem es die Daten prüft. Das BSI verwendet den Begriff Zwei-Faktor-Authentisierung.

Was hat 2FA mit dem Passwortmanager zu tun?

Zweierlei. Erstens gehört der Passwortmanager selbst mit einem zweiten Faktor geschützt, denn er verwahrt alle anderen Zugänge. Zweitens können viele Passwortmanager Einmalcodes für andere Dienste speichern und automatisch ausfüllen. Das ist bequem, legt aber Passwort und zweiten Faktor an denselben Ort. Für besonders kritische Konten kann es sinnvoll sein, den zweiten Faktor getrennt zu halten, etwa auf einem Sicherheitsschlüssel.

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Quellen

  1. Zwei-Faktor-Authentisierung , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Primärquelle · abgerufen am 28.09.2026