Ratgeber
Passwortrichtlinie im Unternehmen: Was empfiehlt das BSI?
Kurzantwort
Das BSI empfiehlt lange oder komplexe, für jeden Zugang ein eigenes Passwort. Ändern sollten Sie ein Passwort, wenn es einen Hinweis gibt, dass Unbefugte es kennen; rein zeitgesteuerte Wechsel sollen laut IT-Grundschutz vermieden werden. Eine Passwortrichtlinie legt das im Unternehmen verbindlich fest und ergänzt es um Multi-Faktor-Authentifizierung und einen Passwortmanager.
- Autor
- Jan Bindig
- Veröffentlicht
- Überarbeitet
- Lesedauer
- 4 Min.
4 Minuten Lesezeit
Was empfiehlt das BSI für sichere Passwörter?
Grundsätzlich gilt beim BSI: je länger, desto besser. Als Orientierung nennt es drei Varianten für ein sicheres Passwort:
| Variante | Länge | Zeichenarten |
|---|---|---|
| lang und weniger komplex, zum Beispiel eine Folge von Wörtern | 20 bis 25 Zeichen | zwei |
| kürzer und komplex | 8 bis 12 Zeichen | vier |
| kurz mit zweitem Faktor | 8 Zeichen | drei, zusätzlich Mehr-Faktor-Authentisierung |
Dazu kommen einfache Regeln: keine Namen oder Geburtsdaten, keine Tastaturmuster, keine Ziffer oder ein Sonderzeichen als bloßen Anhang, und jedes Passwort nur für einen Zugang. An anderer Stelle derselben Seite nennt das BSI für lange, weniger komplexe Passwörter mindestens 25 Zeichen.
Für Unternehmen und Behörden regelt das IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023, Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement) den Umgang mit Passwörtern. Die Basis-Anforderung ORP.4.A8 verlangt, den Passwortgebrauch verbindlich zu regeln: kein Passwort mehrfach verwenden, keine leicht zu erratenden Passwörter, und die Nutzung eines Passwortmanagers soll geprüft werden. Dieselbe Anforderung schreibt vor, bei Passwortmanagern Funktionen und Plug-ins abzuschalten, die Passwörter über Onlinedienste Dritter synchronisieren oder an Dritte übertragen. Wer nach IT-Grundschutz arbeitet, sollte deshalb vor der Auswahl klären, wie eine Cloud-Lösung in die eigene Umsetzung passt, oder eine Lösung im eigenen Betrieb wählen. ORP.4.A22 fordert Passwörter, die schwer zu erraten und trotzdem mit vertretbarem Aufwand nutzbar sind.
Müssen Passwörter regelmäßig geändert werden?
Nicht nach festem Rhythmus. Das BSI empfiehlt, ein Passwort zu ändern, wenn es einen Hinweis gibt, dass es Unbefugten bekannt geworden sein könnte: etwa nach einem Datenleck, einer Aufforderung des Anbieters oder einer Infektion des Geräts. Im IT-Grundschutz-Kompendium sah ORP.4.A8 bis zur Edition 2019 vor, Passwörter in angemessenen Zeitabständen zu ändern. Seit der Edition 2020 heißt es in ORP.4.A23, rein zeitgesteuerte Wechsel sollen vermieden werden; stattdessen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um kompromittierte Passwörter zu erkennen. Die aktuelle Edition 2023 enthält dieselbe Vorgabe.
Was gehört in eine Passwortrichtlinie?
Diese Gliederung können Sie als Vorlage für Ihre eigene Richtlinie nutzen.
- Geltungsbereich und Verantwortliche Für wen und welche Systeme die Richtlinie gilt, wer sie pflegt und wer Ausnahmen genehmigt.
- Mindestanforderungen an Passwörter Länge und Zeichenarten nach BSI-Orientierung, keine Wiederverwendung.
- Passwortmanager als Pflicht Welches Werkzeug, für welche Zugänge, und dass Passwörter nicht in Listen, Browsern oder auf Zetteln liegen.
- Multi-Faktor-Authentifizierung Wo sie Pflicht ist, mindestens für E-Mail, Fernzugänge, Administratoren und den Passwortmanager.
- Wechsel bei Anlass Wann ein Passwort geändert werden muss und wie Verdachtsfälle gemeldet werden.
- Voreingestellte Passwörter Werkseinstellungen bei Geräten und Software vor dem Einsatz ändern, wie es ORP.4.A9 und ORP.4.A23 verlangen.
- Teilen von Zugängen Nur über den Passwortmanager, niemals per E-Mail oder Chat.
- Ein- und Austritt Wer Zugänge vergibt, wer sie entzieht und welche geteilten Passwörter beim Austritt geändert werden.
- Bildschirmsperre Automatische Sperre nach kurzer Inaktivität, das BSI empfiehlt fünf Minuten nach der letzten Eingabe.
Wie werden Passwörter geknackt?
Angreifer probieren automatisiert alle Zeichenkombinationen aus, gehen Wörterbücher samt gängiger Varianten durch oder nutzen einmal veröffentlichte Zugangsdaten bei anderen Diensten, das sogenannte Credential Stuffing. Gegen das Durchprobieren hilft Länge, gegen die Wiederverwendung hilft ein eigenes Passwort je Zugang, und gegen gestohlene Passwörter hilft der zweite Faktor.
Was verlangen DSGVO und ISO 27001?
Die DSGVO schreibt keine Passwortregeln vor, verlangt aber in Artikel 32 geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Eine dokumentierte Passwortrichtlinie gehört dazu. ISO/IEC 27001 enthält im Anhang A Maßnahmen zur Zugangssteuerung, zu der auch der Umgang mit Passwörtern gehört; das BSI verweist im Baustein ORP.4 auf diesen Teil der Norm. Wer zertifiziert ist oder es werden will, braucht die Regeln ohnehin schriftlich.
Weiterlesen
- NIS2-Anforderungen: Was bedeuten sie für das Passwortmanagement? Die NIS2-Richtlinie verlangt von betroffenen Einrichtungen Risikomanagementmaßnahmen, darunter Konzepte für die Zugriffskontrolle und Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung. Ein Passwortmanager ist dafür kein Pflichtprodukt, er hilft aber, Zugänge mit Protokoll zu verwalten und Regeln durchzusetzen. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von Sektor, Größe und dem nationalen Umsetzungsgesetz ab.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) Die Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt bei der Anmeldung zwei Nachweise aus unterschiedlichen Kategorien: etwas, das Sie wissen (Passwort, PIN), etwas, das Sie besitzen (Smartphone, Sicherheitsschlüssel), oder etwas, das Sie sind (Fingerabdruck). Wer nur das Passwort erbeutet, kommt damit allein nicht weiter.
- Passkeys im Unternehmen: Was sie können und wie Sie starten Passkeys ersetzen das Passwort durch ein Schlüsselpaar: Der geheime Schlüssel bleibt auf dem Gerät oder im Passwortmanager, der Dienst speichert nur den öffentlichen. Das macht die Anmeldung schneller und schützt vor den meisten Phishing-Angriffen. Im Unternehmen laufen Passkeys und Passwörter noch lange parallel, deshalb lohnt ein Passwortmanager, der beides verwaltet.
Über den Autor
Geschäftsführer, Bindig Media GmbH
Jan Bindig hat die Bindig Media GmbH 2004 gegründet und führt sie seitdem.
Über den Autor
Geschäftsführer, Bindig Media GmbH
Jan Bindig hat die Bindig Media GmbH 2004 gegründet und führt sie seitdem.
Quellen
- Sichere Passwörter erstellen , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Primärquelle · abgerufen am 09.10.2026
- Umgang mit Passwörtern , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Primärquelle · abgerufen am 09.10.2026
- IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023 (Stand Februar 2023), Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement, Anforderungen ORP.4.A8, A9, A22, A23; Abschnitt 4.1 (Verweis auf ISO/IEC 27001) , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Primärquelle · abgerufen am 09.10.2026
- IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2019, Baustein ORP.4, Anforderung ORP.4.A8 (Wechsel in angemessenen Zeitabständen) , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Primärquelle · abgerufen am 09.10.2026
- IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2020, Baustein ORP.4, Anforderung ORP.4.A23 (zeitgesteuerte Wechsel vermeiden) , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Primärquelle · abgerufen am 09.10.2026
- IT-Grundschutz-Kompendium (aktuelle Edition 2023) , Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Primärquelle · abgerufen am 09.10.2026
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) , Amtsblatt der Europäischen Union Primärquelle · abgerufen am 09.10.2026